Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Für alle vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma rent-a-suit und ihren Auftraggebern, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verleihbedingungen.
1.2. Teilt der Auftraggeber eigene abweichende Bedingungen mit, so wird diesen hiermit widersprochen. Verträge kommen nur zu unseren eigenen Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und verpflichten uns nicht, es sei denn, es wird ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Unsere Allgemeinen Verleihbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

 

2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von rent-a-suit sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung des Angebots zwischen rent-a-suit und dem Kunden
2.3. Der Auftrag wird mit Unterschrift und Stempel des Kunden rechtsgültig.
2.4. Nebenabreden, Ergänzungen und Veränderungen bedürfen der Schriftform.

 

3. Lieferbedingungen
3.1. Leistungs- oder Liefertermine bedürfen der Schriftform.
3.2. Die Versandkosten trägt der Auftragnehmer/Mieter. Die Ware wird unversichert versendet. Ein Lieferavis kann vereinbart werden.
3.3. Risikoübergang nach Übergabe der zu liefernden Ware an das Transportunternehmen bzw. den Mieter.
3.4. Die Ware muß sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit geprüft werden.

 

4. Rücksendung
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Bekleidung innerhalb von 2 Werktagen nach Veranstaltungsende zurückzusenden oder zur Abholung bereitzustellen. Wird die Rücksendung vom Mieter verzögert, berechnen wir weitere Verleihgebühren.
4.2. Es werden Schadensersatzansprüche erhoben, wenn diese aufgrund verspäteter Rückgabe entstehen.
4.3. Nicht zurückgesendete, geänderte oder nicht reparable Kleidungsstücke werden zu ihrem Neupreis berechnet.
4.2. Nicht getragene Kleidungsstücke müssen gekennzeichnet werden, sonst erfolgt die volle Berechnung der Reinigungskosten (sonst 50%)

 

5. Stornierung
5.1. Wird der Auftrag vom Mieter storniert, entstehen Stornierungskosten. 7 bis 4 Tage vor Mietbeginn 50%. Nach dem Versand erfolgt die volle Berechnung des Auftrags.  Dem Mieter obliegt es einen geringeren Schaden nachzuweisen.


6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
6.1. Als Zahlungsfrist werden 10 Tage nach Zugang der Rechnung vereinbart, zahlbar ohne Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
6.2. Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers ist rent-a-suit berechtigt, die Leistung von der Vorauszahlung des Betrages für den Auftrag und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 

7. Gewährleistung
7.1. Wir leisten Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.

 

8. Haftung
8.1. Rent-a-suit haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen entstanden sind, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.


9. Schlussbestimmungen
9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Esslingen.
9.2. Diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen rent-a-suit und dem Auftraggeber unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland;
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

 

Esslingen, 2017